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W E B

R E S E A R C H 

I N T E R V I E W S 

WEB
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W E B

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kein Link zu Formularen

oder genauen Infos

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teilweise angreifende Wortwahl 

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zu viele Seiten zum selben Thema 

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 lange Sätze und unverständliche Sprache 

MAIL

M A I L 

M A I L   A N   F R A U   K O H L F Ä R B E R: 

 

Wie genau steht Meike in Kontakt mit  der Familienhelferin bzw. wie funktioniert die Übergabe an Informationen zwischen den beiden? 

Hierzu liegen uns keine Erkenntnisse vor.

 

Welche Rolle hat die Schule bei der Beantragung von Geldern für die Klassenfahrt?  

Warum ist eine detaillierte Kostenaufstellung der Fahrt notwenig? Warum muss diese vom Fahrtenleiter + Schulleiter unterschrieben werden? 

Wo muss was hingeschickt werden? Schickt die Schule das Formular ein? 

Wird die Finanzierung der Fahrt durch das BuT Paket immer komplett abgedeckt? 

 

Die Leistung wird nach § 34a Abs. 2 Satz 1 SGB XII (im Rahmen des SGB II nach § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB II) als Direktzahlung an die Schule (verantwortliche Lehrkraft) erbracht. Die Lehrkraft (Schule) eröffnet zu diesem Zweck für jede Klassenfahrt ein eigenes Konto. Mit der Zahlung des bewilligten Betrages gilt die Leistung seitens der Leistungsstelle (hier das Sozialamt) als erbracht. Die Auszahlung der Leistung an die leistungsberechtigte Person oder einen gesetzlichen Vertreter ist ausgeschlossen.

Ein gegenüber dem Leistungsträger geltend gemachter Bedarf muss konkret dargelegt werden. Hierzu gehören die Kosten für die Fahrt, die Unterbringung und Verpflegung sowie die Kosten für gemeinsame Veranstaltungen und Besichtigungen. Die mit der Klassenfahrt verbundenen persönlichen Kosten (z. B. Taschengeld) sind aus der für den Schüler / die Schülerin gewährten Regelleistung zu decken und werden somit nicht übernommen. Zum Zweck der Darlegung der konkreten Kosten hat die für Bildung zuständige Senatsverwaltung ein Formular als Nachweis für die Leistungsstellen entwickelt, in dem alle erforderlichen Daten zur Klassenfahrt enthalten sind.

Mit der Unterschrift unter dem Nachweis bestätigt der Fahrtenleiter (die Lehrkraft), dass die im Formular angegebenen Daten zur mehrtägigen Klassenfahrt richtig sind, es sich um eine von der Schulleiterin / dem Schulleiter genehmigte Fahrt nach den schulrechtlichen Bestimmungen handelt und zu viel gezahlte Mittel an den Leistungsträger zurückerstattet werden.

Unter „Klassenfahrten nach den schulrechtlichen Bestimmungen“ sind entsprechend den fachlich-rechtlichen Vorgaben der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung (siehe hierzu die AV Veranstaltungen: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/) die folgenden mehrtägigen Veranstaltungen der Schule zu subsummieren:

·        Schülerfahrten in engerem Sinne (klassische Klassenfahrten)

·        Gedenkstättenfahrten

·        Schullandheimfahrten

·        Schüleraustauschfahrten bei Schulpartnerschaften

·        Schüleraustauschfahrten in Verantwortung der Berliner Schule

·        Fahrten im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung an Grundschulen

·        die Teilnahme von Schülergruppen an Wettbewerben

·        Fahrten einzelner Kurse oder Arbeitsgemeinschaften

·        Projektfahrten

 

Die personenbezogenen Daten der leistungsberechtigten Person und des Schülers/der Schülerin werden durch die leistungsberechtigte Person selbst ergänzt. Im Anschluss wird der Nachweis durch die leistungsberechtigte Person bei der zuständigen Leistungsstelle eingereicht. Für leistungsberechtigte Personen des SGB II, SGB XII und AsylbLG bedarf es keines gesonderten Antrags, da die Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits mit dem Hauptantrag als dem Grunde nach beantragt gelten.

Bei Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen und Vorlage der entsprechenden Nachweise sind die Kosten in tatsächlicher Höhe durch die Leistungsstelle zu übernehmen und auf das angegebene Klassenfahrtkonto zu überweisen. Eine Deckelung/Obergrenze gibt es nicht.

Der Anspruch auf die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten ist nicht auf eine Fahrt im Jahr beschränkt. Vielmehr besteht für die leistungsberechtigten Schüler und Schülerinnen ein Anspruch auf Übernahme mehrerer Klassenfahrten im Jahr, damit eine Teilnahme an Fahrten zum Beispiel im Rahmen der ergänzenden Betreuung an Grundschulen, an schulischen Wettbewerben oder Projektfahrten sichergestellt ist.

 

Haben Sie noch Ansätze die den Prozess grundsätzlich vereinfachen würden? 

Aktuell sehen wir keinen Handlungsbedarf im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten.

Telefonate

T E L E F O N A T E

T E L E F O N A T  S C H U L E  :

 

 

 

1. Klassenfahrtsleiter weiß darüber Beschied wer Hilfe braucht 

2. bekommt vorausgefüllten Zettel mit den nötigen Informationen zu Ausgaben und Unterschrift 

3. Person muss dann nur noch Daten ergänzen und an Amt einschicken 

4. Geld wird dann an Schule (Klassenfahrtsleiter Konto) überwiesen 

 

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Jede Schule hat indivuduelle Herrangehensweisen 

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Möglichkeit Formular vorausgefüllt an Person mit Anspruch auf Hilfe weiter zu geben 

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T E L E F O N A T  S C H U L E am Falkpark: 

 

1. Nutzerin bezieht z.B. Wohngeld und hat in diesem Zuge bereits einen BuT Antrag ausgefüllt.

2. Kind der Antragsstellerin möchte an einer Klassenfahrt teilnehmen

3. Antragsstellerin kümmert sich: Sie bittet den/die Klassenlehrer/in um das Ausfüllen des entsprechenden Formulars (Annonymität ist hier nicht gegeben!)

4. KlassenlehrerIn füllt Angaben aus und gibt das Formular an die Eltern zurück

5. Antragsstellerin ergänzt eigene Daten und schickt diese an das Wohnamt weiter

6. Das Wohnamt überweist den Betrag an das vom KlassenlehrerIn eingerichtete Konto.

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